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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08 (https://dejure.org/2008,30561)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.12.2008 - 4 M 158/08 (https://dejure.org/2008,30561)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 4 M 158/08 (https://dejure.org/2008,30561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung von Satzungen im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05

    Gründungszweckverband/Teilrechtsfähigkeit; privatrechtlicher Entgeltansprucheines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08
    So stellen sich z.B. vielfältige, bislang weitgehend ungeklärte Fragen der Rückabwicklung bereits erhobener Anschlussbeiträge, der Zulässigkeit "rückwirkender" Baukostenzuschüsse (vgl. Nr. 5 der Anlage 2 zur Wasserversorgungssatzung vom 23.10.2008; vgl. dazu OVG Weimar, Beschl. v. 07.12.2006 - 4 EO 534/06 -, DÖV 2007, 141; OVG Bautzen, Urt. v. 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, LKV 2008, 429 - jeweils zitiert nach juris), der Gleichbehandlung von Anschlussnehmern, die bereits zu Anschlussbeiträgen veranlagt und tatsächlich angeschlossen worden sind und ggfs. nunmehr einen Rückerstattungsanspruch erhalten, hinsichtlich der Erhebung von Baukostenzuschüssen mit solchen Anschlussnehmern, für die erst zukünftig ein Anschluss hergestellt wird, die aber noch keinen Beitrag gezahlt haben, etc.

    Wird dann der Normenkontrollantrag abgelehnt, dürfte eine Erhebung privatrechtlicher Entgelte erst für die Zukunft zulässig sein (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, LKV 2008, 429 - zitiert nach juris).

  • BVerfG, 29.04.1969 - 1 BvR 47/69

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Neuregelung des Berufrechts

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08
    Erweist sich der Normenkontrollantrag weder als offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet bzw. begründet, ist zu prüfen, ob die Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift in der Zeit bis zur Entscheidung des Normenkontrollantrages in der Hauptsache für den Antragsteller einen schweren Nachteil bedeutet (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 22.12.2004 - 4 M 301/04 -, NordÖR 2005, 161, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).

    Es muss sich um einen endgültigen und nicht wieder gut zu machenden Schaden handeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08
    Schließlich dürfte jedenfalls angesichts des Vorbringens der Antragstellerin in den Blick zu nehmen sein, ob und inwieweit die Wasserversorgungssatzung Fragen im Kontext einer - an sich rechtswegfremden - Überprüfung an Hand des Billigkeitsmaßstabes des § 315 Abs. 2 BGB aufwirft (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 -, BGHZ 172, 315 - zitiert nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2007 - 2 MB 14/07
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08
    Von der Antragstellerin wird weder geltend gemacht noch ist ersichtlich, dass sie sich konsequent in Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte (vgl. etwa § 154 i.V.m. § 23 Abs. 3, 4 oder § 29 Abs. 1 Satz 2 KV M-V, § 157 Abs. 2 KV M-V) und ggfs. unter Zuhilfenahme gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. zum insoweit in Betracht zu ziehenden Kommunalverfassungsstreit etwa OVG Schleswig, Beschl. v. 18.07.2007 - 2 MB 14/07 -, NordÖR 2007, 471 - zitiert nach juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.06.2005 - 4 L 115/05 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 05.01.2001 - 6 K 1527/00 -, juris; vgl. auch OVG M-V, Beschl. v. 30.07.1997 - 1 M 55/97 -, LKV 1998, 112) gegen diese Praxis des Antragsgegners gewandt oder darauf hingewirkt hätte, dass rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2008 die erforderliche und von den eigenen Rechtsnormen des Antragsgegners vorgeschriebene Beitragserhebung vollständig ins Werk gesetzt worden wäre.
  • BVerfG, 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06

    Ablehnung des Erlasses einer eA gegen die Versagung von Eilrechtsschutz im

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08
    Eine einstweilige Anordnung kann nur ergehen, wenn in dieser Abwägung die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe deutlich überwiegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06 -, juris) bzw. die einstweilige Anordnung als unabweisbar erscheinen lassen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2004 - 4 M 301/04

    Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Ämterneubildung, Amt, Auflösung,

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08
    Erweist sich der Normenkontrollantrag weder als offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet bzw. begründet, ist zu prüfen, ob die Anwendung der angegriffenen Rechtsvorschrift in der Zeit bis zur Entscheidung des Normenkontrollantrages in der Hauptsache für den Antragsteller einen schweren Nachteil bedeutet (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 22.12.2004 - 4 M 301/04 -, NordÖR 2005, 161, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschl. v. 29.04.1969 - 1 BvR 47/69 -, BVerfGE 25, 367 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.1997 - 1 M 55/97

    Ehrenamtlicher Bürgermeister; Abberufung; Kommunalverfassungsrechtliche Klage;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08
    Von der Antragstellerin wird weder geltend gemacht noch ist ersichtlich, dass sie sich konsequent in Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte (vgl. etwa § 154 i.V.m. § 23 Abs. 3, 4 oder § 29 Abs. 1 Satz 2 KV M-V, § 157 Abs. 2 KV M-V) und ggfs. unter Zuhilfenahme gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. zum insoweit in Betracht zu ziehenden Kommunalverfassungsstreit etwa OVG Schleswig, Beschl. v. 18.07.2007 - 2 MB 14/07 -, NordÖR 2007, 471 - zitiert nach juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.06.2005 - 4 L 115/05 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 05.01.2001 - 6 K 1527/00 -, juris; vgl. auch OVG M-V, Beschl. v. 30.07.1997 - 1 M 55/97 -, LKV 1998, 112) gegen diese Praxis des Antragsgegners gewandt oder darauf hingewirkt hätte, dass rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2008 die erforderliche und von den eigenen Rechtsnormen des Antragsgegners vorgeschriebene Beitragserhebung vollständig ins Werk gesetzt worden wäre.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.1997 - 3 M 145/97

    Normenkontrollverfahren; Einstweilige Anordnung; Offensichtliche

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08
    Die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrages in der Hauptsache sind hierbei insofern von Bedeutung, als jedenfalls bei offensichtlicher Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Antrags in der Hauptsache der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in der Regel schon deshalb abzulehnen ist (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 14.10.2003 - 4 M 66/03 - u. 29.12.2005 - 4 M 165/05 -, unter Hinweis auf OVG M-V, Beschl. v. 20.11.1997 - 3 M 145/97 -, NuR 1999, 237; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, § 47 Rn. 153).
  • VG Leipzig, 05.01.2001 - 6 K 1527/00
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08
    Von der Antragstellerin wird weder geltend gemacht noch ist ersichtlich, dass sie sich konsequent in Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte (vgl. etwa § 154 i.V.m. § 23 Abs. 3, 4 oder § 29 Abs. 1 Satz 2 KV M-V, § 157 Abs. 2 KV M-V) und ggfs. unter Zuhilfenahme gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. zum insoweit in Betracht zu ziehenden Kommunalverfassungsstreit etwa OVG Schleswig, Beschl. v. 18.07.2007 - 2 MB 14/07 -, NordÖR 2007, 471 - zitiert nach juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.06.2005 - 4 L 115/05 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 05.01.2001 - 6 K 1527/00 -, juris; vgl. auch OVG M-V, Beschl. v. 30.07.1997 - 1 M 55/97 -, LKV 1998, 112) gegen diese Praxis des Antragsgegners gewandt oder darauf hingewirkt hätte, dass rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2008 die erforderliche und von den eigenen Rechtsnormen des Antragsgegners vorgeschriebene Beitragserhebung vollständig ins Werk gesetzt worden wäre.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2005 - 4 L 115/05
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08
    Von der Antragstellerin wird weder geltend gemacht noch ist ersichtlich, dass sie sich konsequent in Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte (vgl. etwa § 154 i.V.m. § 23 Abs. 3, 4 oder § 29 Abs. 1 Satz 2 KV M-V, § 157 Abs. 2 KV M-V) und ggfs. unter Zuhilfenahme gerichtlichen Rechtsschutzes (vgl. zum insoweit in Betracht zu ziehenden Kommunalverfassungsstreit etwa OVG Schleswig, Beschl. v. 18.07.2007 - 2 MB 14/07 -, NordÖR 2007, 471 - zitiert nach juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 30.06.2005 - 4 L 115/05 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 05.01.2001 - 6 K 1527/00 -, juris; vgl. auch OVG M-V, Beschl. v. 30.07.1997 - 1 M 55/97 -, LKV 1998, 112) gegen diese Praxis des Antragsgegners gewandt oder darauf hingewirkt hätte, dass rechtzeitig vor dem 31. Dezember 2008 die erforderliche und von den eigenen Rechtsnormen des Antragsgegners vorgeschriebene Beitragserhebung vollständig ins Werk gesetzt worden wäre.
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

  • BVerwG, 22.08.2005 - 6 BN 1.05

    Universität; Hochschule; Hochschullehrer; Professor; emeritierter Professor;

  • BVerwG, 17.05.2000 - 6 CN 3.99

    Antragsbefugnis in Normenkontrollverfahren; Reiten in der freien Landschaft;

  • OVG Thüringen, 07.12.2006 - 4 EO 534/06

    Kommunalaufsichtsrecht; Rechtswidrige Verrechnung der zurückzuzahlenden

  • BVerwG, 20.11.2007 - 7 BN 4.07

    Anforderungen an eine Antragsbefugnis im Rahmen einer Normenkontrolle gegen eine

  • VG Greifswald, 27.10.2008 - 3 B 1161/08
  • VG Greifswald, 02.04.2008 - 3 A 1395/05

    Erhebung eines Anschlussbeitrags für die Herstellung einer Abwasseranlage mit

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.10.2000 - 4 M 74/00
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 1 M 157/08

    Umstellung des Refinanzierungssystems von einer Beitragserhebung auf eine

    Hinsichtlich der Erwägungen des Verwaltungsgerichts zur Frage des Verhältnisses von § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V zu § 44 Abs. 3 KV M-V und der sich daraus nach seinem Dafürhalten ergebenden Auslegung von § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V ist über die im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 03. Dezember 2008 - 4 M 158/08 - hierzu enthaltenen Überlegungen hinausgehend - vorläufig - Folgendes anzumerken:.

    In dieser Situation könnte es dem Antragsgegner wohl nicht vorgehalten werden, dass er im Vertrauen auf das Zustandekommen des Systemwechsels offensichtlich - weiterhin - davon Abstand genommen hat, gewissermaßen vorsichtshalber tausende von Beitragsbescheiden zu versenden, um einer möglichen Festsetzungsverjährung zu entgehen, falls der angestrebte Wechsel letztlich fehlschlagen sollte (vgl. hierzu auch OVG Greifswald, Beschl. v. 03.12.2008 - 4 M 158/08 -).

    Das Verwaltungsgericht meint demgegenüber in seinem zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschluss vom 13. Januar 2009 - 3 B 2079/08 - (Beschwerdeverfahren Az. 1 M 19/09) unter Bezugnahme auf Sauthoff (in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 09/05, § 8 Rn. 1614), auch eine die Entstehungsgeschichte der Vorschrift berücksichtigende Auslegung des § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V führe zu der Annahme, dass der vom Zweckverband durchgeführte Wechsel des Refinanzierungssystems "jedenfalls im ländlichen Raum - wozu auch das Geschäftsgebiet des Antragsgegners zählt - unzulässig ist"; mit dieser Auffassung habe sich das OVG Mecklenburg-Vorpommern in seinem Beschluss vom 03. Dezember 2008 -4 M 158/08 -nicht auseinandergesetzt.

    In seinem Beschluss vom 03. Dezember 2008 - 4 M 158/08 - hatte der 4. Senat auch keine Veranlassung, die Entstehungsgeschichte des § 9 Abs. 1 Satz 1 KAG M-V umfassend zu würdigen; dennoch sind insoweit auch Gesichtspunkte angesprochen worden, die im zu entscheidenden Fall entstehungsgeschichtlich gegen einen Systemwechsel hätten sprechen können (unter Angabe einer Fundstelle, die auch bei Sauthoff, a.a.O., zitiert wird).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2013 - 4 M 167/13

    Erneutes Inlaufsetzen der Antragsfrist nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO nur bei mit

    Die Antragsbefugnis fehlt danach, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Antragsteller verletzt sein können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.2007 - 7 BN 4.07 -, juris; Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215, 217; Urt. v. 17.12.1998 - 1 CN 1.98 -, BVerwGE 108, 182, 184; Urt. v. 17.05.2000 - 6 CN 3.99 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 141; Beschl. v. 22.08.2005 - 6 BN 1.05 -, Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 263; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 03.12.2008 - 4 M 158/08 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2013 - 4 M 149/13

    Erneutes Inlaufsetzen der Antragsfrist bei Änderungen oder Neuregelungen einer

    Die Antragsbefugnis fehlt danach, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Antragsteller verletzt sein können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.2007 - 7 BN 4.07 -, juris; Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215, 217; Urt. v. 17.12.1998 - 1 CN 1.98 -, BVerwGE 108, 182, 184; Urt. v. 17.05.2000 - 6 CN 3.99 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 141; Beschl. v. 22.08.2005 - 6 BN 1.05 -, Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 263; vgl. auch OVG Greifswald, Beschl. v. 03.12.2008 - 4 M 158/08 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2011 - 4 M 95/11

    Beauftragung eines privaten Dritten durch eine amtsangehörige Gemeinde mit

    Eine "offensichtliche" Unbegründetheit des Antrages liegt jedenfalls nicht vor, wenn im Hauptsacheverfahren schwierige Rechtsfragen zu prüfen sind (vgl. Senatsbeschl. v. 03.12.2008 - 4 M 158/08 -, juris, Rn. 29).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2008 - 4 M 148/08

    Kommunalabgabe: Prüfung der Wirksamkeit einer Beitragssatzung durch die

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist in der Regel abzulehnen, wenn der Antrag in der Hauptsache offensichtlich unzulässig ist (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 3.12.2008 - 4 M 158/08 - 14.10.2003 - 4 M 66/03 - 29.12.2005 - 4 M 165/05 -, unter Hinweis auf OVG M-V, Beschl. v. 20.11.1997 - 3 M 145/97 -, NuR 1999, 237; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Auflage 2005, § 47 Rn. 153).
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